1. Vorbereitung und Unterlagen
Am Anfang steht die Bestandsaufnahme: Welche Unterlagen gibt es, wo fehlt etwas, wem gehört die Immobilie? Bei mehreren Eigentümern, etwa in einer Erbengemeinschaft, müssen alle dem Verkauf zustimmen.
Welche Dokumente Sie brauchen, steht im Beitrag „Unterlagen für den Immobilienverkauf“.
2. Wert einschätzen und Preis festlegen
Der Angebotspreis sollte zur Lage, zum Zustand und zum Markt passen. Er ist eine Einschätzung, keine amtliche Bewertung. Verbindlich ist am Ende nur der Preis, den ein Käufer im Vertrag akzeptiert.
Ein zu hoher Startpreis schreckt Interessenten ab. Dann bleibt die Immobilie länger im Angebot.
3. Vermarktung und Besichtigungen
Jetzt wird die Immobilie präsentiert: Fotos, Exposé, Anzeigen und Besichtigungstermine. Beim Besichtigungstermin brauchen Interessenten den Energieausweis.
Wichtig: Nicht jeder Interessent ist ein Käufer. Ein Makler prüft vorab, wer ernsthaft interessiert ist und wer finanzieren kann.
4. Käufer auswählen
Liegen Angebote vor, entscheiden Sie. Neben dem Preis zählen die Finanzierung, der gewünschte Zeitpunkt und Bedingungen.
Vor dem Notartermin lassen sich Käufer eine Finanzierungsbestätigung oder einen Nachweis über Eigenkapital geben. Das schützt vor geplatzten Terminen.
5. Kaufvertrag beim Notar
Ein Immobilienkaufvertrag muss in Deutschland notariell beurkundet werden. Das schreibt § 311b BGB vor. Der Notar ist neutral und berät beide Seiten.
- Den Notar sucht in der Regel der Käufer aus.
- Notar- und Grundbuchkosten trägt üblicherweise der Käufer. Das wird im Vertrag geregelt.
- Bei Verbrauchern soll der Vertragsentwurf mindestens zwei Wochen vor dem Termin vorliegen. Lesen Sie ihn in Ruhe und fragen Sie nach.
Im Vertrag stehen unter anderem Kaufpreis, Übergabetermin, mitverkaufte Gegenstände und die Haftung für Mängel. Hier lohnt sich genaues Lesen.
6. Nach dem Termin: Zahlung, Übergabe, Grundbuch
Nach der Beurkundung läuft ein fester Ablauf:
- Im Grundbuch wird eine Auflassungsvormerkung für den Käufer eingetragen. Sie sichert seinen Anspruch.
- Der Kaufpreis wird fällig, sobald die im Vertrag genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört zum Beispiel die Löschung Ihrer eingetragenen Grundschulden.
- Danach folgt die Übergabe der Immobilie mit Übergabeprotokoll und Zählerständen.
- Der Käufer wird erst durch die Eintragung im Grundbuch Eigentümer.
Die Grunderwerbsteuer zahlt der Käufer. In Nordrhein-Westfalen liegt sie bei 6,5 Prozent des Kaufpreises.