Zum Inhalt springen
← Alle Beiträge

Ratgeber · Unterlagen & Recht

Geerbte Immobilie verkaufen: Die ersten Schritte.

Wer ein Haus oder eine Wohnung erbt, steht vor vielen Fragen. Hier steht, was am Anfang zu klären ist, bevor Sie über einen Verkauf entscheiden.

Stand: Oktober 2026 · Lesezeit ca. 5 Minuten

1. Erst klären, wem die Immobilie gehört

Wer verkaufen will, muss als Eigentümer im Grundbuch stehen oder sein Erbrecht nachweisen können. Dazu brauchen Erben in der Regel einen der folgenden Nachweise:

  • Erbschein, ausgestellt vom Nachlassgericht
  • Notarielles Testament oder Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts

Bei einem handschriftlichen Testament verlangt das Grundbuchamt meist einen Erbschein.

2. Erbengemeinschaft: Alle müssen zustimmen

Gibt es mehrere Erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Über die Immobilie können sie nur gemeinsam verfügen. Ein Verkauf braucht also die Zustimmung aller.

Sind sich die Erben nicht einig, kann das den Verkauf lange blockieren. Sprechen Sie deshalb früh miteinander. Bei Streit hilft eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar.

3. Grundbuch berichtigen

Nach einem Erbfall muss das Grundbuch auf die Erben umgeschrieben werden. Das nennt man Grundbuchberichtigung. Wird der Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gestellt, fallen dafür in der Regel keine Gebühren an.

Den Antrag stellen Sie beim Grundbuchamt, meist mit Unterstützung eines Notars.

4. Zustand und Wert klären

Oft kennen Erben das Haus gut, aber nicht die Unterlagen. Sammeln Sie, was da ist, und notieren Sie offene Punkte: Reparaturen, Mieter, Schulden auf dem Grundstück, Wohnrechte.

Für die Preisfrage hilft eine Einschätzung. Wie der Wert ermittelt wird, steht im Beitrag „Was ist meine Immobilie wert?“.

5. Laufende Kosten im Blick behalten

Solange die Immobilie nicht verkauft ist, laufen die Kosten weiter: Grundsteuer, Versicherung, Heizung, Strom, Hausgeld bei Wohnungen.

Leerstehende Häuser brauchen außerdem Pflege. Prüfen Sie, ob die Gebäudeversicherung auch bei längerem Leerstand gilt.

6. Steuern: vorab fragen

Eine Erbschaft oder ein Verkauf kann steuerliche Folgen haben, zum Beispiel bei der Erbschaftsteuer oder bei Gewinnen aus dem Verkauf. Welche Regeln gelten, hängt stark vom Einzelfall ab: Verwandtschaftsgrad, Wert, Nutzung der Immobilie und Haltedauer.

Klären Sie das vor dem Verkauf mit einem Steuerberater. Wir geben dazu keine Steuerberatung.

Wie wir helfen können

Sonja und Samira begleiten Verkäufe, auch bei geerbten Immobilien. Wir hören zu, sortieren die Unterlagen mit Ihnen und schätzen den Markt ein. Rechtliche und steuerliche Fragen gehören zu Notar, Rechtsanwalt und Steuerberater.

Sie müssen sich nicht sofort entscheiden. Eine erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Erbrecht und Steuerrecht hängen stark vom Einzelfall ab. Stand: Oktober 2026.

Als Nächstes

Ihre Immobilie als Nächstes?

Dann sprechen wir erstmal über Ihre Immobilie.

Lieber direkt anrufen?info@dasmaklerinnenduo.de