1. Erst klären, wem die Immobilie gehört
Wer verkaufen will, muss als Eigentümer im Grundbuch stehen oder sein Erbrecht nachweisen können. Dazu brauchen Erben in der Regel einen der folgenden Nachweise:
- Erbschein, ausgestellt vom Nachlassgericht
- Notarielles Testament oder Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts
Bei einem handschriftlichen Testament verlangt das Grundbuchamt meist einen Erbschein.
2. Erbengemeinschaft: Alle müssen zustimmen
Gibt es mehrere Erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Über die Immobilie können sie nur gemeinsam verfügen. Ein Verkauf braucht also die Zustimmung aller.
Sind sich die Erben nicht einig, kann das den Verkauf lange blockieren. Sprechen Sie deshalb früh miteinander. Bei Streit hilft eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar.
3. Grundbuch berichtigen
Nach einem Erbfall muss das Grundbuch auf die Erben umgeschrieben werden. Das nennt man Grundbuchberichtigung. Wird der Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gestellt, fallen dafür in der Regel keine Gebühren an.
Den Antrag stellen Sie beim Grundbuchamt, meist mit Unterstützung eines Notars.
4. Zustand und Wert klären
Oft kennen Erben das Haus gut, aber nicht die Unterlagen. Sammeln Sie, was da ist, und notieren Sie offene Punkte: Reparaturen, Mieter, Schulden auf dem Grundstück, Wohnrechte.
Für die Preisfrage hilft eine Einschätzung. Wie der Wert ermittelt wird, steht im Beitrag „Was ist meine Immobilie wert?“.
5. Laufende Kosten im Blick behalten
Solange die Immobilie nicht verkauft ist, laufen die Kosten weiter: Grundsteuer, Versicherung, Heizung, Strom, Hausgeld bei Wohnungen.
Leerstehende Häuser brauchen außerdem Pflege. Prüfen Sie, ob die Gebäudeversicherung auch bei längerem Leerstand gilt.
6. Steuern: vorab fragen
Eine Erbschaft oder ein Verkauf kann steuerliche Folgen haben, zum Beispiel bei der Erbschaftsteuer oder bei Gewinnen aus dem Verkauf. Welche Regeln gelten, hängt stark vom Einzelfall ab: Verwandtschaftsgrad, Wert, Nutzung der Immobilie und Haltedauer.
Klären Sie das vor dem Verkauf mit einem Steuerberater. Wir geben dazu keine Steuerberatung.
Wie wir helfen können
Sonja und Samira begleiten Verkäufe, auch bei geerbten Immobilien. Wir hören zu, sortieren die Unterlagen mit Ihnen und schätzen den Markt ein. Rechtliche und steuerliche Fragen gehören zu Notar, Rechtsanwalt und Steuerberater.
Sie müssen sich nicht sofort entscheiden. Eine erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.